BAFA-Förderung für die Erstellung eines Transformationsplans
- Förderung in Form einer Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
- Die Förderquote beträgt 40 % der Planungskosten für große Unternehmen bzw. 50 % für mittlere und 60 % für kleine Unternehmen.
- Die maximale Fördersumme für einen Transformationsplan beträgt 60.000 €. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 €.
- Wir organisieren (auf Wunsch) in unserem Leistungsportfolio die Aufnahme Ihres Unternehmens in einem Klimaschutz-Netzwerk (IEEKN), so dass Sie von einer zusätzlichen Förderquote von 10% profitieren.

Aktuelle Förderungen Transformationspläne
Was wird gefördert?
Gefördert wird ein Transformationsplan, der die längerfristige Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens (bzw. von einem oder mehreren Unternehmensstandorten in Deutschland) darstellt.
Gefördert werden die im direkten Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationsplans stehenden externen Dienstleistungen (z. B. externe Beratungs-, Bilanzierungs-, Konzeptionierungsleistungen, Messdienstleistungen etc.
Wie wird gefördert?
Die Erstellung eines Transformationsplans wird auf Basis von Artikel 49 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) „Beihilfen für Studien und Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Energie“ gefördert. Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Förderquote beträgt 40 % der beihilfefähigen Kosten für große Unternehmen bzw. 50 % für mittlere und 60 % für kleine Unternehmen. Die maximale Fördersumme für einen Transformationsplan beträgt 60.000 €. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 €.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind prinzipiell alle privaten, kommunalen und Landesunternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen, freiberuflich Tätige sowie Contractoren. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung innerhalb Deutschlands.

